F-Gase-Verordnung 2026: Was Installateure jetzt tun müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die EU-Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft. Sie verbietet den Einsatz von Neuware-Kältemitteln mit einem Global Warming Potential (GWP) über 2.500 bei der Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen. Für die rund 7.650 Mitgliedsbetriebe der österreichischen Innung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker bedeutet das einen konkreten Handlungszwang, der weit über eine Dokumentationspflicht hinausgeht.
- Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet ab 1.1.2026 die Verwendung von Neuware-Kältemitteln mit GWP über 2.500 bei Servicearbeiten an Wärmepumpen und Klimageräten.
- Installateurbetriebe müssen auf zertifiziertes Recyclat umsteigen oder die Betriebserlaubnisse betroffener Anlagen prüfen lassen.
- Parallel dazu tritt das NISG 2026 (BGBl I Nr. 94/2025) ab 1. Oktober 2026 in Kraft und erfasst erstmals auch kleinere Installateurbetriebe mit Meldepflichten.
- In Wien sind laut handwerkerheld.at aktuell 424 GISA-geprüfte Installateure eingetragen, von denen 178 einen 24/7-Notdienst anbieten.
Was genau verbietet die F-Gase-Verordnung ab 2026?
Die Verordnung (EU) 2024/573 untersagt ab dem 1. Januar 2026 konkret den Einsatz von Neuware-Kältemitteln mit einem GWP-Wert über 2.500 für Servicearbeiten an bestehenden Kälteanlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Recyclierte oder aufgearbeitete Kältemittel bleiben vorerst erlaubt.
Der GWP-Schwellenwert von 2.500 trifft in der Praxis vor allem ältere Anlagen, die noch mit dem weit verbreiteten Kältemittel R404A oder R507A betrieben werden. Diese Stoffe überschreiten den Grenzwert deutlich. Das Österreichische ÖKKV hat in einem Statement zur F-Gase-Verordnung klargestellt, dass die GWP-Grenze von 2.500 ab 2026 für Wärmepumpen und Klimageräte verbindlich gilt. Installateurbetriebe, die bislang mit Neuware gearbeitet haben, stehen damit vor einer unmittelbaren Umstellung. Wer trotzdem Neuware-Kältemittel oberhalb des Grenzwerts einsetzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust der Gewerbeberechtigung. Der WKO Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (FV 111) empfiehlt Betrieben, ihre Lagerbestände sofort zu prüfen und Lieferverträge mit zertifizierten Recyclat-Anbietern abzuschließen.
Wie stellt ein Betrieb die Versorgung mit Recyclat-Kältemittel sicher?
Der Umstieg auf Recyclat-Kältemittel erfordert neue Lieferkettenstrukturen und eine lückenlose Zertifikatsdokumentation. Betriebe müssen für jede Charge den Nachweis erbringen, dass das verwendete Kältemittel tatsächlich aufgearbeitet wurde, nicht neu produziert.
In der Praxis bedeutet das: Recyclat-Kältemittel muss von zugelassenen Aufarbeitungsunternehmen bezogen werden, die entsprechende Konformitätsnachweise ausstellen. Diese Nachweise sind bei Betriebsprüfungen vorzulegen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Für kleinere Betriebe ist das ein organisatorischer Mehraufwand, den viele bisher nicht eingeplant hatten. Hinzu kommt die Preisentwicklung: Weil Recyclat aus Rückgewinnungsprozessen stammt, schwankt das Angebot stärker als bei Neuware. Betriebe, die langfristige Abnahmeverträge abschließen, sichern sich gegen Engpässe ab. Der WKO Fachverband FV 111 bietet laut eigener Kommunikation Orientierungshilfen für die Lieferantenbewertung an. Techniker, die erstmals mit Recyclat arbeiten, sollten zudem die gerätespezifischen Herstellervorgaben prüfen, da einige Hersteller für Recyclat-Einsatz separate Zertifizierungen verlangen.
Wo stehen Wiener Installateurbetriebe bei der Umsetzung?
Wien ist als Ballungsraum mit fast der Hälfte aller österreichischen Gasheizungen und einem dichten Bestand an Klimaanlagen besonders stark betroffen. Von den 424 GISA-geprüften Installateursbetrieben in Wien bieten laut handwerkerheld.at 178 einen 24/7-Notdienst an.
Das Vermittlungsportal wieninstallateur.at koordiniert geprüfte Installateurfachbetriebe in allen 23 Wiener Bezirken mit Schwerpunkt auf Gas-, Wasser-, Heizungs- und Sanitärinstallationen. Die dort gelisteten Betriebe verfügen über Gewerbeberechtigung und Zertifizierungen, wie sie auch die ÖVGW (Österreichische Vereinigung für Gas und Wasser) als Zulassungsbehörde für Gas- und Wasserinstallationen vorschreibt. Für die F-Gase-Konformität bedeutet das: Betriebe, die über das Portal vermittelt werden, müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/573 nachweislich erfüllen, bevor sie für Serviceaufträge an kältemittelhaltigen Anlagen eingesetzt werden können. Angesichts von 843.691 verbauten Gasheizungen in Österreich im Jahr 2024, davon fast die Hälfte in Wien (Quelle: Klimadashboard.at), ist die schiere Zahl der betroffenen Anlagen erheblich. Weitere Informationen zu den Wiener Betrieben finden sich unter wieninstallateur.at.
Was kostet die Umstellung Betriebe und Kunden konkret?
Die gestiegenen Beschaffungskosten für Recyclat-Kältemittel schlagen sich in den Stundensätzen nieder. Laut werkflow.at und dem WKO Kollektivvertrag 2026 liegen die Stundensätze für Gesellen bereits bei 68 bis 82 Euro netto, für Meister bei 88 bis 112 Euro.
Notdiensteinsätze an Wochenenden und Feiertagen werden mit 125 bis 160 Euro pro Stunde abgerechnet. Die Mehrkosten durch teureres Recyclat-Kältemittel kommen oben drauf. Für Endkunden, die eine ältere Anlage mit R404A betreiben, wird eine Wartung deshalb spürbar teurer als in den Vorjahren. Alternativ empfehlen Fachbetriebe vielfach den Austausch der gesamten Anlage gegen ein Modell mit GWP-konformem Kältemittel. Das ist langfristig wirtschaftlicher, weil die Verfügbarkeit von Recyclat mittelfristig abnimmt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Verbrauchern, bei der Handwerkerauswahl explizit nach dem Nachweis der F-Gase-Konformität zu fragen und sich Angebote schriftlich bestätigen zu lassen.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Mitgliedsbetriebe Innung SHL Österreich | 7.650 (Stand 01/2025) | WKO Statistik Mai 2026 |
| Branchenumsatz (Ende 2024) | 7.135 Mio. EUR | WKO Statistik Mai 2026 |
| Gasheizungen in Österreich (2024) | 843.691 | Klimadashboard.at |
| GISA-geprüfte Installateure Wien | 424, davon 178 mit 24/7-Notdienst | handwerkerheld.at, Sept. 2026 |
| Stundensatz Geselle (2026) | 68–82 EUR netto/h | werkflow.at / WKO KV 2026 |
| Stundensatz Notdienst (2026) | 125–160 EUR netto/h | werkflow.at / WKO KV 2026 |
Quellen: WKO Statistik Mai 2026, Klimadashboard.at, handwerkerheld.at, werkflow.at
Welche zusätzlichen Pflichten bringt das NISG 2026 für Installateurbetriebe?
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (BGBl I Nr. 94/2025). Es weitet den regulierten Kreis von rund 1.000 auf schätzungsweise 5.000 Organisationen aus und erfasst erstmals auch kleinere Installateurbetriebe, sofern sie als „wichtige“ oder „wesentliche“ Einrichtungen eingestuft werden.
Für Installateurbetriebe, die in kritische Infrastruktur eingebunden sind, also etwa Fernwärme-Netzwartung oder Energieversorgungsanlagen, entstehen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Pflicht zur Abgabe von Selbsterklärungen über die eigene Cybersicherheitslage. Laut einer Analyse von shattered.io müssen bis zum Inkrafttreten rund 50.000 Zulieferbetriebe handeln. Das betrifft indirekt auch Installateurbetriebe, die als Subunternehmer für größere Versorgungseinheiten tätig sind. Die Kombination aus F-Gase-Verordnung und NISG 2026 erzeugt damit im Herbst 2026 eine doppelte Compliance-Belastung für Betriebe, die bisher überwiegend technisch-handwerklich reguliert waren. Empfohlen wird, die Einstufung als „wichtige Einrichtung“ frühzeitig mit einem spezialisierten Rechtsberater zu klären, bevor Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
- Dieser Beitrag gibt einen redaktionellen Überblick über regulatorische Entwicklungen und ersetzt keine individuelle rechtliche, technische oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zur F-Gase-Konformität oder zur NISG-2026-Einstufung wenden Sie sich an den WKO Fachverband FV 111, die ÖVGW oder einen zugelassenen Rechtsberater.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das Verbot für Neuware-Kältemittel mit GWP über 2.500?
Das Verbot gilt seit dem 1. Januar 2026 auf Basis der EU-Verordnung (EU) 2024/573. Betriebe, die seither Neuware mit GWP über 2.500 für Servicearbeiten einsetzen, verstoßen unmittelbar gegen geltendes EU-Recht.
Dürfen bestehende Anlagen mit verbotenem Kältemittel weiter betrieben werden?
Der Betrieb bestehender Anlagen ist nicht automatisch verboten, aber eine Befüllung mit Neuware-Kältemittel über GWP 2.500 ist unzulässig. Laut ÖKKV-Statement zur F-Gase-Verordnung ist ausschließlich zertifiziertes Recyclat als Ergänzungsfüllung erlaubt.
Wie viele Lehrlinge gibt es in der Branche aktuell?
Laut WKO Statistik Mai 2026 waren zum Stand Januar 2025 insgesamt 4.182 Lehrlinge in der Innung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Österreich in Ausbildung. Die Branche hat damit einen der größten Lehrlingsstände im Gewerbebereich.
Was müssen Betriebe beim NISG 2026 bis Oktober 2026 konkret tun?
Zunächst muss jeder Betrieb prüfen, ob er als „wichtige“ oder „wesentliche“ Einrichtung im Sinne des BGBl I Nr. 94/2025 einzustufen ist. Schätzungsweise 50.000 Zulieferbetriebe sind laut shattered.io indirekt betroffen und müssen Selbsterklärungen zur Cybersicherheit vorbereiten.
Woran erkennen Kunden einen F-Gase-konformen Installateurbetrieb?
Ein konformer Betrieb kann auf Anfrage Zertifikatsnachweise für eingesetztes Recyclat-Kältemittel vorlegen. Der VKI empfiehlt, dies vor Auftragserteilung schriftlich zu verlangen. Für Wien verzeichnet handwerkerheld.at 424 GISA-geprüfte Betriebe mit entsprechender Prüfspur.
Fazit
Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist kein Übergangsproblem, sondern eine dauerhafte Strukturveränderung für Installateurbetriebe in ganz Österreich. Recyclat-Kältemittel, lückenlose Dokumentation und angepasste Einkaufsstrukturen sind ab sofort Grundvoraussetzung für jeden Betrieb, der Wärmepumpen oder Klimaanlagen wartet. Wer das ignoriert, verliert nicht nur Aufträge, sondern riskiert die Gewerbeberechtigung. Koordinationsplattformen wie wieninstallateur.at können dabei helfen, zertifizierte Fachbetriebe mit den notwendigen Nachweisen schnell zu identifizieren. Parallel dazu sollten Betriebe die NISG-2026-Einstufung nicht auf die lange Bank schieben.
Wie solche Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden, zeigt sich beispielhaft bei : Installateur Wien – geprüfte Fachbetriebe & 24h Notdienst — Installateur Wien gesucht? Geprüfte Fachbetriebe für Gas, Wasser, Heizung & Sanitär in allen 23 Bezirken. Thermenwartung. Entscheidend ist dabei weniger das einzelne Werkzeug als die konsequente, dokumentierte Umsetzung im Alltag.
Quellen
- https://www.wko.at/statistik/BranchenFV/b-111.pdf
- https://klimadashboard.at/energie/heizungen
- https://hlk.co.at/heizung/statement-zur-f-gase-verordnung/
- https://werkflow.at/installateur-stundensatz
- https://handwerkerheld.at/installateur/wien
- https://shattered.io/at/nisg-2026-nis2-oesterreich-pflichten-strafen/
Stand: 07. Oktober 2026